All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB)

Die nach­fol­gen­den Geschäfts­be­din­gun­gen gel­ten für alle zwi­schen Nor­bert Dickers­hoff (dickershoff.prepress.®) und dem Auf­trag­ge­ber erteil­ten Auf­trä­ge. Sie gel­ten auch für alle künf­ti­gen Geschäfts­be­zie­hun­gen, selbst wenn sie nicht noch ein­mal aus­drück­lich ver­ein­bart wur­den. Sie gel­ten als ver­ein­bart, wenn ihnen nicht umge­hend wider­spro­chen wird.

1. Urhe­ber­recht und Nut­zungs­rech­te
1.1. Jeder an dickershoff.prepress.® erteil­te Auf­trag ist ein Urhe­ber­werk­ver­trag, der auf die Ein­räu­mung von Nut­zungs­rech­ten an den Werk­leis­tun­gen gerich­tet ist.
1.2. Sämt­li­che Arbei­ten von mir, wie ins­be­son­de­re Ent­wür­fe und Rein­zeich­nun­gen sind als per­sön­li­che, geis­ti­ge Schöp­fung durch das Urhe­ber­rechts­ge­setz geschützt. Die Bestim­mun­gen des Urhe­ber­rechts­ge­set­zes gel­ten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erfor­der­li­che Schöp­fungs­hö­he nicht erreicht ist.
1.3. Die Ent­wür­fe und Rein­zeich­nun­gen dür­fen ohne aus­drück­li­che Ein­wil­li­gung von mir weder im Ori­gi­nal noch bei der Repro­duk­ti­on ver­än­dert wer­den. Jede Nach­ah­mung – auch von Tei­len – ist unzu­läs­sig. Ein Ver­stoß gegen die­se Bestim­mung berech­tigt dickershoff.prepress.®, eine Ver­trags­stra­fe in Höhe der dop­pel­ten ver­ein­bar­ten Ver­gü­tung zu ver­lan­gen. Ist eine Ver­gü­tung nicht ver­ein­bart, gilt die nach dem Tarif­ver­trag für Design-Leis­tun­gen SDSt/AGD übli­che Ver­gü­tung als ver­ein­bart.
1.4. dickershoff.prepress.® über­trägt dem Auf­trag­ge­ber die für den jewei­li­gen Zweck erfor­der­li­chen Nut­zungs­rech­te. Soweit nichts ande­res ver­ein­bart ist, wird jeweils nur das ein­fa­che Nut­zungs­recht über­tra­gen. Eine Wei­ter­ga­be der Nut­zungs­rech­te an Drit­te bedarf der schrift­li­chen Ver­ein­ba­rung. Die Nut­zungs­rech­te gehen erst nach voll­stän­di­ger Bezah­lung der Ver­gü­tung über.
1.5. dickershoff.prepress.® hat das Recht, auf den Ver­viel­fäl­ti­gungs­stü­cken als Urhe­ber genannt zu wer­den. Ver­letzt der Auf­trag­ge­ber das Recht auf Namens­nen­nung, ist er ver­pflich­tet, dem Desi­gner zusätz­lich zu der für die Design­leis­tung geschul­de­ten Ver­gü­tung eine Ver­trags­stra­fe in Höhe von 100% die­ser Ver­gü­tung zu zah­len. Das Recht, einen höhe­ren Scha­den bei Nach­weis gel­tend zu machen, bleibt unbe­rührt. Weist der Auf­trag­ge­ber nach, dass kein Scha­den oder ein wesent­lich gerin­ge­rer Scha­den ent­stan­den ist, ist die Höhe des Scha­den­er­sat­zes ent­spre­chend anzu­pas­sen.
1.6. Vor­schlä­ge, Wei­sun­gen und Anre­gun­gen des Auf­trag­ge­bers oder sei­ne sons­ti­ge Mit­ar­beit haben kei­nen Ein­fluss auf die Höhe der Ver­gü­tung. Sie begrün­den kein Mit­ur­he­ber­recht.
1.7. Will der Auf­trag­ge­ber in Bezug auf die Ent­wür­fe, Rein­zeich­nun­gen oder sons­ti­gen Arbei­ten von mir for­ma­le Schutz­rech­te zur Ein­tra­gung in ein amt­li­ches Regis­ter anmel­den, bedarf er dazu der vor­he­ri­gen schrift­li­chen Zustim­mung von mir.
1.8. dickershoff.prepress.® bleibt berech­tigt, die in Erfül­lung des Auf­tra­ges geschaf­fe­nen Wer­ke oder Tei­le davon, Ent­wür­fe und sons­ti­ge Arbei­ten für die Eigen­wer­bung, gleich in wel­chem Medi­um (z.B. in einer eige­nen Inter­net­prä­senz, Mus­ter­map­pe, Social Media Kanä­le, etc. ) zu nut­zen und auf sei­ne Tätig­keit für den Auf­trag­ge­ber hin­zu­wei­sen.

2. Hono­ra­re; Fäl­lig­keit
2.1. Ent­wür­fe und Rein­zeich­nun­gen bil­den zusam­men mit der Ein­räu­mung von Nut­zungs­rech­ten eine ein­heit­li­che Leis­tung.
2.2. Wer­den kei­ne Nut­zungs­rech­te ein­ge­räumt und nur Ent­wür­fe und/oder Rein­zeich­nun­gen gelie­fert, ent­fällt die Ver­gü­tung für die Nut­zung.
2.3. Wer­den die Ent­wür­fe spä­ter oder in grö­ße­rem Umfang als ursprüng­lich vor­ge­se­hen genutzt, so ist dickershoff.prepress.® berech­tigt, die Ver­gü­tung für die Nut­zung nach­träg­lich in Rech­nung zu stel­len bzw. die Dif­fe­renz zwi­schen der höhe­ren Ver­gü­tung für die Nut­zung und der ursprüng­lich gezahl­ten zu ver­lan­gen.
2.4. Die Anfer­ti­gung von Ent­wür­fen und sämt­li­che sons­ti­gen Tätig­kei­ten, die dickershoff.prepress.® für den Auf­trag­ge­ber erbringt, sind kos­ten­pflich­tig, sofern nicht aus­drück­lich etwas ande­res ver­ein­bart ist.
2.5. Die Ver­gü­tung ist bei Ablie­fe­rung des Wer­kes fäl­lig. Sie ist ohne Abzug zahl­bar. Wer­den die bestell­ten Arbei­ten in Tei­len abge­nom­men, so ist eine ent­spre­chen­de Teil­ver­gü­tung jeweils bei Abnah­me des
Tei­les fäl­lig. Erstreckt sich ein Auf­trag über län­ge­re Zeit oder erfor­dert er vom Desi­gner hohe finan­zi­el­le Vor­leis­tun­gen, so sind ange­mes­se­ne Abschlags­zah­lun­gen zu leis­ten.
2.6. Sämt­li­che Hono­ra­re sind Net­to­be­trä­ge, zahl­bar zuzüg­lich der gesetz­li­chen Mehr­wert­steu­er und ohne Abzug.

3. Zusatz­leis­tun­gen, Neben- und Rei­se­kos­ten
3.1. Soweit kei­ne anders lau­ten­ten schrift­li­chen Ver­ein­ba­run­gen getrof­fen wur­den, wer­den Zusatz­leis­tun­gen wie Recher­che, Umar­bei­tung und Ände­rung von Ent­wür­fen, Schaf­fung und Vor­la­ge wei­te­rer Ent­wür­fe, Ände­rung von Rein­zeich­nun­gen sowie sons­ti­ge Zusatz­leis­tun­gen (Autoren­kor­rek­tu­ren, Pro­duk­ti­ons­über­wa­chung, Druck­über­wa­chung) nach Zeit­auf­wand berech­net.
3.2. Im Zusam­men­hang mit den Ent­wurfs­ar­bei­ten oder mit den Rein­zeich­nungs­ar­bei­ten ste­hen­de tech­ni­sche Neben­kos­ten und Aus­la­gen (z.B. für Zwi­schen­re­pro­duk­tio­nen, Pro­ofs, Andru­cke, Satz und Druck) sind vom Auf­trag­ge­ber zur erstat­ten.
3.3. Der Auf­trag­ge­ber erstat­tet dem Desi­gner die Kos­ten und Spe­sen für Rei­sen, die nach vor­he­ri­ger Abstim­mung zwecks Durch­füh­rung und Erfül­lung des Auf­tra­ges oder der Nut­zung der Wer­ke erfor­der­lich sind.

4. Fremd­leis­tun­gen
4.1. Die Ver­ga­be von Fremd­leis­tun­gen, die für die Erfül­lung des Auf­tra­ges oder die Nut­zung der Wer­ke im ver­trags­mä­ßi­gen Umfang erfor­der­lich sind, nimmt dickershoff.prepress.® im Namen und auf Rech­nung des Auf­trag­ge­bers vor. Der Auf­trag­ge­ber ist ver­pflich­tet, dickershoff.prepress.® hier­zu die ent­spre­chen­de Voll­macht zu ertei­len.
4.2. Soweit im Ein­zel­fall Ver­trä­ge über Fremd­leis­tun­gen im Namen und für Rech­nung von mir abge­schlos­sen wer­den, ver­pflich­tet sich der Auf­trag­ge­ber, dickershoff.prepress.® im Innen­ver­hält­nis von sämt­li­chen Ver­bind­lich­kei­ten frei­zu­stel­len, die sich aus dem Ver­trags­ab­schluss erge­ben. Dazu gehört ins­be­son­de­re die Über­nah­me der Kos­ten.

5. Mit­wir­kung des Auf­trag­ge­bers; Gestal­tungs­frei­heit; Vor­la­gen
5.1. Der Auf­trag­ge­ber ist ver­pflich­tet dem Desi­gner alle Unter­la­gen, die für die Erfül­lung des Auf­tra­ges not­wen­dig sind, recht­zei­tig und im ver­ein­bar­ten Umfang zur Ver­fü­gung zu stel­len. Dies betrifft ins­be­son­de­re Tex­te, Fotos, Logos, Gra­fi­ken, etc. Ver­zö­ge­run­gen bei der Auf­trags­aus­füh­rung, die auf die ver­spä­te­te oder nicht voll­stän­di­ge Über­ga­be sol­cher Unter­la­gen beru­hen, hat dickershoff.prepress.® nicht zu ver­tre­ten.
5.2. Der Auf­trag­ge­ber ver­si­chert, zur Nut­zung aller Unter­la­gen, die er dem Desi­gner zur Ver­fü­gung stellt, berech­tigt zu sein. Der Auf­trag­ge­ber ist fer­ner allei­ne ver­ant­wort­lich für die Rich­tig­keit und Voll­stän­dig­keit der von ihm gestell­ten Unter­la­gen. Soll­te der Auf­trag­ge­ber nicht zur Nut­zung berech­tigt sein oder soll­ten die Vor­la­gen nicht frei von Rech­ten Drit­ter sein, so stellt der Auf­trag­ge­ber dickershoff.prepress.® im Innen­ver­hält­nis von allen Ersatz­an­sprü­chen frei.
5.3. Für dickershoff.prepress.® besteht im Rah­men des Auf­tra­ges Gestal­tungs­frei­heit. In die­sem Umfang sind Bean­stan­dun­gen hin­sicht­lich der künst­le­ri­schen Gestal­tung der Ent­wür­fe und des Wer­kes aus­ge­schlos­sen. Mehr­kos­ten für Ände­run­gen, die der Auf­trag­ge­ber wäh­rend oder nach der Pro­duk­ti­on ver­an­lasst, trägt der Auf­trag­ge­ber.

6. Daten­lie­fe­rung und Hand­ling
6.1. dickershoff.prepress.® ist nicht ver­pflich­tet, die Design­da­ten oder sons­ti­ge Daten, die in Erfül­lung des Auf­tra­ges ent­stan­den sind, an den Auf­trag­ge­ber her­aus­zu­ge­ben. Wünscht der Auf­trag­ge­ber die Her­aus­ga­be von Daten oder Datei­en, so ist dies geson­dert zu ver­ein­ba­ren und zu ver­gü­ten.
6.2. Stellt dickershoff.prepress.® dem Auf­trag­ge­ber Datei­en bzw. Daten zur Ver­fü­gung, so dür­fen die­se nur im ver­ein­bar­ten Umfang genutzt wer­den. Modi­fi­ka­tio­nen oder Ver­än­de­run­gen an den Datei­en oder Daten dür­fen nur mit Ein­wil­li­gung von mir vor­ge­nom­men wer­den.
6.3. Gefahr und Kos­ten des Trans­por­tes von Daten­trä­gern, Datei­en und Daten trägt unab­hän­gig vom Über­mitt­lungs­weg der Auf­trag­ge­ber.
6.4. Für Män­gel an Daten­trä­gern, Datei­en und Daten, die bei der Über­tra­gung auf das Sys­tem des Auf­trag­ge­bers ent­ste­hen, haf­tet
dickershoff.prepress.® nicht.

7. Eigen­tum und Rück­ga­be­pflicht
7.1. An Ent­wür­fen, Rein­zeich­nun­gen und Kon­zep­ti­ons­leis­tun­gen, gleich­gül­tig ob sie zur Aus­füh­rung gelan­gen oder nicht, wer­den nur Nut­zungs­rech­te ein­ge­räumt, nicht jedoch Eigen­tums­rech­te über­tra­gen.
7.2. Ori­gi­na­le sind daher nach ange­mes­se­ner Frist unbe­schä­digt zurück­zu­ge­ben, falls nicht aus­drück­lich etwas ande­res ver­ein­bart wur­de.
Bei Beschä­di­gung oder Ver­lust hat der Auf­trag­ge­ber die Kos­ten zu erset­zen, die zur Wie­der­her­stel­lung der Ori­gi­na­le not­wen­dig sind. Die Gel­tend­ma­chung eines wei­ter­ge­hen­den Scha­dens bleibt unbe­rührt.
7.3. Die Ver­sen­dung der Arbei­ten und von Vor­la­gen erfolgt auf Gefahr und für Rech­nung des Auf­trag­ge­bers.

8. Kor­rek­tur; Pro­duk­ti­ons­über­wa­chung; Beleg­mus­ter
8.1. Vor Aus­füh­rung der Ver­viel­fäl­ti­gung sind dem Desi­gner Kor­rek­tur­mus­ter vor­zu­le­gen.
8.2. Die Pro­duk­ti­ons­über­wa­chung durch dickershoff.prepress.® erfolgt nur auf­grund beson­de­rer Ver­ein­ba­rung. Bei Über­nah­me der Pro­duk­ti­ons­über­wa­chung ist dickershoff.prepress.® berech­tigt, nach eige­nem Ermes­sen die not­wen­di­gen Ent­schei­dun­gen zu tref­fen und ent­spre­chen­de Anwei­sun­gen zu geben. Er haf­tet für Feh­ler nur bei eige­nem Ver­schul­den und nur für Vor­satz und gro­be Fahr­läs­sig­keit.
8.3. Von allen ver­viel­fäl­tig­ten Arbei­ten über­lässt der Auf­trag­ge­ber
dem Desi­gner 10 ein­wand­freie Bele­ge unent­gelt­lich. dickershoff.prepress.® ist berech­tigt, die­se Mus­ter zum Zwe­cke der Eigen­wer­bung zu ver­wen­den.

9. Gewähr­leis­tung; Haf­tung
9.1. dickershoff.prepress.® haf­tet für Schä­den nur bei Vor­satz oder gro­ber Fahr­läs­sig­keit.
9.2. Der Auf­trag­ge­ber ist ver­pflich­tet, das Werk unver­züg­lich nach Ablie­fe­rung zu unter­su­chen und etwa­ige Män­gel unver­züg­lich anzu­zei­gen. Offen­sicht­li­che Män­gel müs­sen spä­tes­tens bin­nen zwei Wochen nach Ablie­fe­rung schrift­lich gel­tend gemacht wer­den. Zur Wah­rung der Frist genügt die recht­zei­ti­ge Absen­dung der Män­gel­rü­ge. Bei Ver­let­zung der Unter­such­tungs- und Rüge­pflicht gilt das Werk als man­gel­frei abge­nom­men.
9.3. Die Frei­ga­be von Pro­duk­ti­on und Ver­öf­fent­li­chung erfolgt durch den Auf­trag­ge­ber. Mit der Frei­ga­be über­nimmt der Auf­trag­ge­ber die Haf­tung für die tech­ni­sche und funk­ti­ons­mä­ßi­ge Rich­tig­keit von Text, Bild, Gestal­tung und Pro­dukt.
9.4. Farb­wie­der­ga­be und Repro­duk­ti­on: Es ist mög­lich, dass es bei der Repro­duk­ti­on von durch den Auf­trag­ge­ber aus­ge­wähl­te Far­ben auf Bild­schir­men und im Druck zu Farb­ab­wei­chun­gen kom­men kann. Dies stellt kei­nen Sach­man­gel i.S.d. § 434 BGB dar.
9.5. dickershoff.prepress.® ver­pflich­tet sich, sei­ne Erfül­lungs­ge­hil­fen sorg­fäl­tig aus­zu­su­chen und anzu­lei­ten. Dar­über hin­aus haf­tet er für sei­ne Erfül­lungs­ge­hil­fen nicht.
9.6. Sofern dickershoff.prepress.® not­wen­di­ge Fremd­leis­tun­gen in Auf­trag gibt, sind die jewei­li­gen Auf­trag­neh­mer kei­ne Erfül­lungs­ge­hil­fen des Desi­gners. dickershoff.prepress.® haf­tet nur für eige­nes Ver­schul­den und nur für Vor­satz und gro­be Fahr­läs­sig­keit.
9.7. Für die vom Auf­trag­ge­ber frei­ge­ge­be­nen Ent­wür­fe, Tex­te, Rein­aus­füh­run­gen und Rein­zeich­nun­gen ent­fällt jede Haf­tung mei­ner­seits.
9.8. Für die wett­be­werbs- und waren­zei­chen­recht­li­che Zuläs­sig­keit und Ein­tra­gungs­fä­hig­keit der Arbei­ten haf­tet dickershoff.prepress.® nicht. Geschmacksmuster‑, Patent- oder Mar­ken­re­cher­chen hat der Auf­trag­ge­ber selbst und auf eige­ne Rech­nung durch­zu­füh­ren.
9.9. Bei Daten­ver­lust durch höhe­re Gewalt oder Datei­be­schä­di­gun­gen
über­nimmt der Gra­fik­de­si­gner kei­ne Haf­tung. Aktua­li­sie­run­gen einer bestehen­den Datei kann er im Fal­le eines Daten­ver­lus­tes ableh­nen oder die Repro­duk­ti­on in Abspra­che mit dem Auf­trag­ge­ber nach Auf­wand abrech­nen.

10. Erfül­lungs­ort
Erfül­lungs­ort für bei­de Par­tei­en ist der Sitz von dickershoff.prepress.:
Nor­bert Dickers­hoff, Wie­sen­stra­ße 7b, 53947 Net­ters­heim

11. Schluss­be­stim­mun­gen
12.1. Gerichts­stand ist der Sitz von mir, sofern der Auf­trag­ge­ber Kauf­mann ist und der Ver­trag zum Betrieb sei­nes Han­dels­ge­wer­bes gehört oder der Auf­trag­ge­ber juris­ti­sche Per­son des öffent­li­chen Rechts oder ein öffent­lich-recht­li­ches Son­der­ver­mö­gen ist oder kei­nen all­ge­mei­nen Gerichts­stand in Deutsch­land hat. Desi­gner ist auch berech­tigt, am Sitz des Auf­trag­ge­bers zu kla­gen.
12.2. Es gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land mit Aus­nah­me des UN-Kauf­rechts.
12.3. Ist eine der Bestim­mun­gen die­ser AGB ganz oder teil­wei­se unwirk­sam, so bleibt die Wirk­sam­keit der übri­gen Bestim­mun­gen hier­von unbe­rührt.

Stand 03.2023